Bei der Erstellung eines Gutachtens sind - neben dem dafür
natürlich zu bestellenden Gutachter selbst - zwei weitere
wichtige Punkte zu beachten:
Zunächst sollte die Bestimmung des Fahrzeugwertes unter
Berücksichtigung folgender Aspekte vorgenommen werden.
- Motor und Getriebe (z.B. Rechnungen von Insandsetzungen)
- Karosserie (Original, Restauriert, Durchrostungen)
- Lackierung (Qualität des Lackaufbaues)
- Austattung (Original, fachmännisch Restauriert)
- Fahrwerk (Technischer Zustand, Verschleiß)
- Allgemeinzustand, Zubehör (Standheizung, Radio, etc.)
Weiterhin sollten bei Beurteilung und Bewertung der Schäden
wichtige Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
- Hebebühne vor Ort, um Schäden am Fahrzeugunterbau
erkennen zu können
- Meßbank zur Kontrolle von Karrosserieverwindungen, falls
solche Schäden nicht schon mit bloßem Auge zu erkennen sind
- Vorteilhaft für den Gutachter sind natürlich spezielle
Kenntnisse der Fahrzeugrestauration, oder die Möglichkeit, auf
Kenntnisse des Fachpersonals zurückgreifen zu können.
Sollte Ihnen also einmal ein derartiges Mißgeschick passieren,
handeln Sie nicht überstürzt!
Suchen Sie sich in aller Ruhe eine Fachwerkstatt aus, die mit
ähnlichen Fahrzeugtypen bereits Erfahrung hat und den Gutachter
bei seiner Tätigkeit vielleicht sogar unterstützen kann.
Wenn Sie Rechnungen von früheren Instandsetzungen oder Wartungsarbeiten
an der Fahrzeugtechnik und/oder Karosserie besitzen, stellen Sie diese
dem Gutachter auf jeden Fall zur Verfügung, damit er den Wert Ihres
Wagens unter Berücksichtigung dieser Daten ermitteln kann.
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