Detail 01 Detail 02 Detail 03 Detail 04 Unfall - was nun?
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Der Unfallschaden Der hier gezeigte Unfallschaden entstand durch die Kollision mit einem Motorrad, wobei der Motorradfahrer den Unfall schuldhaft verursachte. Am Fahrzeug entstand ein Schaden, dessen erhebliches Ausmaß sich erst auf einer Hebebühne richtig beurteilen ließ.

Die auf den Bildern gut zu erkennenden Beschädigungen umfaßten folgende Karosserie- bereiche:

  • Der Kotflügel und die Frontpartie waren bis
    in den Schwellerbereich starkt deformiert
  • Es fanden sich Verformungsschäden an
    Scheinwerfer und Blinker
  • Das linke Vorderrad stand zurück, was als
    Indiz für weitere Schäden am Fahrwerk oder
    Rahmen gewertet werden mußte

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Auf der Hebebühne wurden dann weitere Schäden erkennbar, deren
finzanzieller Umfang den der Frontpartie bei weitem überstieg:
  • Der Achskörper war stark verformt
  • Die komplette linke Radaufhängung war beschädigt

Bei der Erstellung eines Gutachtens sind - neben dem dafür
natürlich zu bestellenden Gutachter selbst - zwei weitere
wichtige Punkte zu beachten:


Zunächst sollte die Bestimmung des Fahrzeugwertes unter
Berücksichtigung folgender Aspekte vorgenommen werden.

  • Motor und Getriebe (z.B. Rechnungen von Insandsetzungen)
  • Karosserie (Original, Restauriert, Durchrostungen)
  • Lackierung (Qualität des Lackaufbaues)
  • Austattung (Original, fachmännisch Restauriert)
  • Fahrwerk (Technischer Zustand, Verschleiß)
  • Allgemeinzustand, Zubehör (Standheizung, Radio, etc.)
Weiterhin sollten bei Beurteilung und Bewertung der Schäden
wichtige Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
  • Hebebühne vor Ort, um Schäden am Fahrzeugunterbau
    erkennen zu können
  • Meßbank zur Kontrolle von Karrosserieverwindungen, falls
    solche Schäden nicht schon mit bloßem Auge zu erkennen sind
  • Vorteilhaft für den Gutachter sind natürlich spezielle
    Kenntnisse der Fahrzeugrestauration, oder die Möglichkeit, auf
    Kenntnisse des Fachpersonals zurückgreifen zu können.

Sollte Ihnen also einmal ein derartiges Mißgeschick passieren,
handeln Sie nicht überstürzt!
Suchen Sie sich in aller Ruhe eine Fachwerkstatt aus, die mit
ähnlichen Fahrzeugtypen bereits Erfahrung hat und den Gutachter
bei seiner Tätigkeit vielleicht sogar unterstützen kann.
Wenn Sie Rechnungen von früheren Instandsetzungen oder Wartungsarbeiten
an der Fahrzeugtechnik und/oder Karosserie besitzen, stellen Sie diese
dem Gutachter auf jeden Fall zur Verfügung, damit er den Wert Ihres
Wagens unter Berücksichtigung dieser Daten ermitteln kann.

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